Öffentlich ausgewiesene Honorare. Sie wissen vor dem ersten Termin, was die Beratung kostet — und was Sie dafür erhalten. Kein Mandat, keine Provision, kein Kleingedrucktes. Das Erstgespräch ist kostenlos: Ich kläre, was Ihre Situation braucht und ob eine Zusammenarbeit Sinn macht.
Welches Mandat für Sie gilt, ergibt sich aus Ihrer Ausgangslage. Ich bestätige es im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden.
Der Regelfall: ein bis zwei Vorsorgeträger, Eigenheim oder Miete, Pensionierung innerhalb der nächsten zehn Jahre. Für Einzelpersonen und Ehepaare.
Wenn mehr im Spiel ist: Renditeliegenschaften, mehrere Pensionskassen, Selbständigkeit oder Firmenbeteiligung, internationale Situationen.
Ich baue diese Beratung neu auf und möchte sie von Anfang an an echten Fällen schärfen. Die ersten fünf Mandate begleite ich deshalb zu CHF 1'800 statt CHF 2'800. Ich bitte dafür um eines: eine schriftliche Rückmeldung, die ich anonymisiert auf dieser Seite zeigen darf. Danach gilt der reguläre Ansatz.
Das Honorar steht vor dem ersten Termin fest, nicht erst nach einer Aufwandschätzung. Sie zahlen einen Fixpreis für ein definiertes Ergebnis: den fertigen Bericht und dessen Besprechung. Dauert eine Analyse länger als geplant, ist das mein Risiko und nicht Ihre Rechnung. Und Sie zahlen in keinem Fall für Vermögensvolumen oder Produktverkäufe — mein Honorar ist meine einzige Einnahme.
AUSNAHMEN
Fällt Ihre Situation aus dem Rahmen — mehrere Gesellschaften, Wohnsitz im Ausland, laufende Erbteilung — sage ich Ihnen das im Erstgespräch und offeriere separat. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Nicht enthalten sind die Umsetzung bei Banken, Pensionskassen und Versicherungen, das Erstellen Ihrer Steuererklärung sowie die Verwaltung Ihres Vermögens. Auf Wunsch formuliere ich die Anforderungen, mit denen Sie Verwaltungsangebote sauber vergleichen können — die Umsetzung selbst bleibt bewusst bei Ihnen.